Untermenü
Aktuelles
Bildungsveranstaltung außerhalb des BDS
In früheren Jahren hat die BDS Bezirksvereinigung Bonn Veranstaltungen mit Tanz und Tombola, Fahrten an die Grenze zur ehemaligen DDR, später zu den Organisationen der EU und andere Objekte der Politischen Bildung. durchgeführt. Diese Veranstaltungen waren stets gut besucht.
Z. Zt. sind keine derartigen Veranstaltungen vorgesehen.
Gespräch im Landtag NRW
Am 02.02.06 fand im Landtag NRW, in Düsseldorf, ein Gespräch des Landesvorstandes und Vertretern der BDS-Bezirksvereinigungen, mit Mitgliedern des Rechtsausschusses des Landtages über mögliche Änderungen im Schiedsamtrecht statt. Da dies eine reine Informationsveranstaltung war sind Ergebnisse nicht zu berichten.
Teilnehmer der BDS-Bezirksvereinigung Bonn waren der damaliege Vorsitzende der Vgg Peter Schöneseiffen und der jetzige Vorsitzende der Vgg Uwe Karsten Staeck.
*****************************************
Verfahren beim Sühneversuch
- Der Innenminister des Landes NRW hat an die Polizeidienststellen des Landes einen Erlaß herausgegeben, nach dem Polizeibeamte, wenn ihnen eine im § 380 StPO genannte Straftat gemeldet oder bekannt wird, sofort einen Strafantrag aufzunehmen haben. Die Antragsteller werden somit nicht mehr auf das Schiedsamt hingewiesen. Viele Schiedspersonen beschweren sich, daß durch die Staatsanwaltschaft, in Strafsachen, kaum noch Verweisungen an das Schiedsamt getätigt würden
Inzwischen hat der Inneminister die Polizeidienststellen angewiesen, Strafantrag stellende Personen auf das Schiedsamt als eine Vergleichstelle hinzuweisen. Sollte von dieser Oerson geäußert werden, daß zunächst die vorgerichtliche Streitschlichtung versucht werden soll, wird der Staatsanwalt darauf hingewiesen. In der Regel wird dann die Staatsanwaltschaft den Ausgang der Schlichtung abwarten. Im Übrigen kann nach wie vor direkt das Schiedsamt aufgesucht werden. Dabei sei darauf hingewiesen, daß binnen drei Monate nach bekanntwerden einer Straftat Srafantrag bei Staatsanwaltschaft, Polizei oder Gericht gestellt werden muß wenn eine mögliche spätere Klage nicht ausgeschlossen werden kann. Das Verfahren beim Schiedsamt unterbricht die Verjährungsfrist.
Obligatorische Streitschlichtung
Für die Schiedsfrauen und Schiedsmänner Nordrhein-Westfalens begann das neue Jahrtausend mit neuer Motivation für ihr ehrenamtliches Engagement:
Am 01. Oktober 2000 trat in Nordrhein-Westfalen das inszwischen verlängerte neue Landesschlichtungsgesetz in Kraft.
- Bei Zivilsachen mit einem Streitwert bis max. 600,00 Euro ist ohne vorherige Einschaltung des Schiedsamtes eine Klageeinreichung bei Gericht nicht mehr möglich, wenn beide Parteien im gleichen Landgerichtsbezirk wohnen.
- In den meisten nachbarrechtlichen Streitigkeiten muss nun zunächst vorgerichtlich beim Schiedsamt eine Einigung mit dem Gegner versucht werden,
- Parteien mussten schon bisher persönlich in der Schlichtungsverhandlung erscheinen. Dies ist auch so geblieben. Sie können sich jetzt aber in zivilrechtlichen Angelegenheiten und bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten auch vertreten lassen. Diese Vertretung muss eine unterschriebene Vollmacht vorlegen, dass sie zur Aufklärung des Sachverhaltes in der Lage und zu einem Vergleichsabschluss ermächtigt ist.
Den genauen Gesetzestext finden Sie unter http://www.jm.nrw.de.

